Immobilienbewertung.Genf & Waadt.
Den angemessenen Wert einer Immobilie zu bestimmen, erfordert weit mehr als eine einfache Schätzung.
Bei OAKS GROUP SA analysieren wir Ihre Immobilie vertraulich und berücksichtigen dabei ihre individuellen Eigenschaften, ihre Lage, Vergleichswerte am Markt und, wo relevant, ihr Entwicklungspotenzial. Unsere Kenntnis der Immobilienmärkte in Genf, der Waadt und der Schweiz insgesamt ermöglicht uns eine präzise Einschätzung des aktuellen Werts und des künftigen Potenzials jeder Immobilie.
Eine unabhängige, vertrauliche Analyse auf der Grundlage unserer Erfahrung.

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Ihre Anfrage
Sie übermitteln uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie in wenigen Minuten.
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Marktanalyse
Wir verknüpfen vergleichbare Transaktionen, die Lage und das Baupotenzial Ihrer Immobilie.
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Besichtigung und Bericht
Eine Besichtigung vor Ort und anschliessend ein detaillierter Bewertungsbericht – unverbindlich.
Wert-simulator.
Nettoverkaufserlösin Genf berechnen.
Schätzen Sie das nach Ihrem Immobilienverkauf verfügbare Kapital – mit einer klaren Aufteilung von Grundstückgewinnsteuer, Verkaufskosten und Hypothekenrückzahlung.
Für Verkäufe ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Genf von durch Kauf erworbenen Immobilien im Privatvermögen. Gewerbliche Geschäfte, Erbschaften, Schenkungen, Ersatzbeschaffungen und weitere Sonderfälle sind ausgeschlossen.
Vorausgefülltes Beispiel — ersetzen Sie die Beträge durch Ihre eigenen.
Genfer IBGI-Steuertarif
Auf ge.ch veröffentlichter Tarif, aktualisiert am 21. April 2026; der Satz von 2 % ab 25 Jahren gilt seit 2025.
Nettoerlös und IBGI: Ihre Fragen.
Wie wird der Nettoverkaufserlös berechnet?
Vom Verkaufspreis werden Verkaufskosten, Hypothekenrückzahlung und geschätzte IBGI-Steuer abgezogen. Der Nettoerlös ist das zurückerhaltene Kapital, nicht Ihr wirtschaftlicher Gewinn: Ein Teil davon kann aus bereits investiertem Eigenkapital stammen.
Wie wird die Grundstückgewinnsteuer in Genf berechnet?
Der Rechner zieht Provision und anrechenbare Verkaufskosten vom Verkaufspreis ab, danach Kaufpreis, anrechenbare Erwerbskosten und wertvermehrende Investitionen. Bei einem Gewinn von null oder einem Verlust entsteht in dieser Schätzung keine IBGI. Positive Gewinne werden nach vollen Besitzjahren besteuert: von 50 % unter zwei Jahren bis 2 % ab fünfundzwanzig Jahren.
Warum sind genaue Daten und belegte Kosten wichtig?
Ein Verkauf vor oder nach einem Jahrestag kann den Steuersatz verändern. Massgebend für den Erwerb ist das Grundbuchdatum. Die 4 % sind lediglich eine Eingabehilfe: Ersetzen Sie diese durch tatsächliche anrechenbare Kosten. Laufender Unterhalt ist nicht wertvermehrend; die Abzugsfähigkeit jedes Postens muss bestätigt werden.
Sind Ersatzbeschaffung, Schenkungen und Erbschaften berücksichtigt?
Nein. Der Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes in der Schweiz kann unter bestimmten Bedingungen einen Steueraufschub ermöglichen; der Kanton nennt eine Frist von höchstens fünf Jahren. Schenkungen und Erbschaften können Besitzdauer und Erwerbswert ebenfalls beeinflussen. Diese Fälle benötigen eine individuelle Prüfung; das angezeigte Ergebnis enthält keinen Steueraufschub.