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21. Oktober 2026 — Ramzi Chamat

Immobiliensteuern und -regulierung in Genf: Der Stand 2026

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Die Genfer Immobilienlandschaft im Jahr 2026 ist von regulatorischer Stabilität geprägt, während sie sich gleichzeitig auf bedeutende strukturelle Entwicklungen vorbereitet. Für Eigentümer und Investoren ist die Beherrschung der geltenden Regeln unerlässlich, um die Verwaltung ihres Vermögens abzusichern.

Der Eigenmietwert in Genf: Ein System bis 2029

Im Jahr 2026 bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstnutzende Eigentümer Realität. Dieses theoretische Einkommen, berechnet auf Basis von Fläche, Ausstattung und Lage der Immobilie, bleibt steuerpflichtig. Der Genfer Staatsrat nimmt eine jährliche Indexierung dieses Wertes vor. Dieses System bleibt bis zum 31. Dezember 2028 in Kraft.

Historische Reform zum 1. Januar 2029

Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts, die am 28. September 2025 vom Schweizer Volk angenommen wurde, tritt am 1. Januar 2029 in Kraft, ein Datum, das vom Bundesrat am 1. April 2026 bestätigt wurde. Ab 2029 müssen Eigentümer kein fiktives Einkommen mehr für ihren Haupt- oder Zweitwohnsitz deklarieren. Im Gegenzug wird der Abzug von Unterhaltskosten für selbstgenutzte Immobilien gestrichen, während die Regeln für den Abzug von Schuldzinsen eingeschränkt werden, mit spezifischen Bestimmungen für Erstkäufer.

Immobilienbesteuerung: Hebel zur Optimierung

In Genf bleibt die lokale direkte Besteuerung ein Punkt, der Aufmerksamkeit erfordert. Eigentümer können sich auf verschiedene Hebel stützen:

  • Der Abzug von Schuldzinsen im gesetzlichen Rahmen.
  • Investitionen in energetische Sanierungen, die durch kantonale Subventionen stark gefördert werden.
  • Beschleunigte Abschreibungen, vorbehaltlich buchhalterischer Rechtfertigung vor Ende des Steuerjahres.

Raumplanung und regulatorische Zwänge

Die Immobilienentwicklung in Genf ist streng durch Entwicklungszonen und Quartiergestaltungspläne (PLQ) geregelt. Die Knappheit an Bauland erfordert eine qualitative Verdichtung, bei der jedes Projekt hohe Anforderungen an die Energieeffizienz (THPE) erfüllen muss. Für OAKS GROUP ist dieser Zwang ein Innovationsmotor: Wir bevorzugen Projekte, die diese Standards bereits bei der Konzeption integrieren, um die Langlebigkeit und den Marktwert der Vermögenswerte zu garantieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Eigenmietwert bleibt 2026, 2027 und 2028 steuerpflichtig.
  • Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist auf den 1. Januar 2029 festgelegt.
  • Die Reform von 2029 wird den Abzug von Unterhaltskosten für selbstgenutzte Immobilien aufheben.
  • Energieeffizienz ist ein wesentlicher steuerlicher und vermögensbildender Hebel in Genf.

Häufig gestellte Fragen

Wird der Eigenmietwert bereits 2026 abgeschafft?

Nein, das aktuelle System der Besteuerung des Eigenmietwerts bleibt bis zum 31. Dezember 2028 voll anwendbar. Die tatsächliche Abschaffung dieser Steuer erfolgt gemäß dem Beschluss des Bundesrates erst am 1. Januar 2029.

Welche Auswirkungen hat die Reform 2029 auf Steuerabzüge?

Ab 2029 wird der Abzug von Unterhaltskosten für selbstgenutzte Immobilien gestrichen und der Abzug von Schuldzinsen begrenzt. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Ende der Besteuerung des fiktiven Einkommens aus dem Eigenmietwert auszugleichen.

Wie kann ich meine Immobilienbesteuerung in Genf 2026 optimieren?

Die Optimierung beruht auf einer sorgfältigen Verwaltung der abzugsfähigen Kosten, insbesondere Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten. Investitionen in energetische Sanierungen ermöglichen es zudem, von kantonalen Subventionen zu profitieren und gleichzeitig Ihr Vermögen nachhaltig aufzuwerten.

Quellen

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